Infos zur Mitwirkungspflicht

Wir wollen, dass  Sie erfolgreich sind
Das bedarf Ihrer Mitwirkung, denn von selbst kommt nichts. 

Mitwirkung allgemein

Zum Begriff Mitwirkung zählt prinzipiell erst einmal alles, was dazu dient,
a) sein Ziel zu erreichen und b) die Erreichung seines Ziels nicht unwissentlich (unbewusst) zu behindern (z.B. durch bestimmte kontraproduktive, zumeist unbewusste gewohnte Denk- und Handlungsmuster).

 

Zur Mitwirkung zählt auch die Gewährleistung eines optimalen Kommunikations-Austauschs und Kommunikationsflusses sowie die persönliche Zuverlässigkeit des Klienten bzw. Mandanten.

 

Kommunikation
Der optimale Kommunikations-Austausch erfolgt bei ib im Idealfall persönlich und / oder telefonisch. In besonderen Fällen (z.B. Zusendung von Dokumenten nach vorheriger Absprache, Terminbestätigung) erfolgt die Kommunikation zusätzlich über E-Mail. Letzteres sollte jedoch kein Standard sein. Zum Zwecke des Kommunikations-Austauschs außerhalb festgelegter Beratungstermine kann die morgendliche ib Sprechstunde von 10.00 - 11.00 Uhr genutzt werden. Außerhalb dieser Zeiten muss mit Wartezeiten gerechnet werden.

 

Mitwirkung im Coaching
Mitwirkung im Coaching bezieht sich auf die Regelmäßigkeit von Coaching-Sitzungen.
Regelmäßig heißt mindestens 1 x wöchentlich mindestens 2 Zeiteinheiten. Alles darunter verliert an Wirkung.

Datentransfer bei Kreativ-Aufträgen
Bei Kreativ-Aufträgen umfasst die Mitwirkung auch die rechtzeitige Zusendung
aller benötigten Dateien (digitalisiert) im jeweils benötigten Dateiformat
und zwar logisch und folgerichtig gegliedert und systematisch geordnet mit korrekter Dateibenennung. Text-Dateien sind als Word-Textdokument, Bilder/Fotos im jpg-Format einzureichen (keine pdf-Dateien, keine Cloud, keine ZIP-Dateien, kein Daten-Chaos). Die Zusendung der Daten des Auftraggebers erfolgt in 1 bis maximal 3 E-Mails. Weitere E-Mail-Nachrichten können im Rahmen von Kreativ-Aufträgen nur nach vorheriger tel. Abstimmung mit dem Auftragnehmern bearbeitet werden.