Ergänzende Infos zu Schritt 10

Was passiert weiter?

Sofern Sie mit Ihrem neuen Arbeitgeber als zukünftigen beruflichen Partner und sämtlichen Konditionen einverstanden sind, unterschreiben Sie ihren Arbeitsvertrag.

Diesen können Sie zuvor ggf. auch auf unsere Kosten von einem unserer Partneranwälte eingehend prüfen lassen, ohne dass es wie sonst üblich ggf. unangenehm wirkt.

Das gehört bei uns nicht nur zum Service, sondern auch zu einer der unterschiedlichsten Qualitätsanforderungen, zu denen sich natürlich auch unser Kunde verpflichtet hat. Ganz nach dem Motto: Wer außergewöhlich gute Menschen sucht, muss selbst gut sein.

 

Anmerkung:
Vor, bei oder nach Antritt der neuen Stelle unterstützen wir Sie ggf. bei Ihrer Einarbeitung, dies natürlich nur, wenn wir - wie bei uns oft üblich - den konkreten Auftrag dazu von unserem Auftraggeber erhalten. 

 

Abschließend wünschen wir Ihnen und uns starke Nerven,
die nötige Prise Lockerheit und Humor und natürlich viel Erfolg.
Auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit!